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19*, Fax: 01/ 718 59 23 E-Mail: sudetenpress@chello.at Wann wird das
„Amnestiegesetz“ in der CR aufgehoben? Mit
Genugtuung haben wir vernommen, daß in
Ravensburg/BRD 56 Jahre nach Kriegsende ein Judenmörder vor Gericht gestellt
und verurteilt wurde. Nachdem
der Tatort Leitmeritz heute tschechische Republik war, hat das tschechische
Außenministerium das Urteil begrüßt und so kommentiert: ,,Es
macht auch Jahrzehnte nach dem Zweiten Wettkrieg Sinn, die Ereignisse von
damals objektiv aufzuarbeiten" Sehr
gut. Denn im Zuge einer objektiven Aufarbeitung geschichtlicher Ereignisse wird
man ja in der tschechischen Republik nunmehr ehest daran geben, die bislang
ungesühnten Verbrechen an der Sudetendeutschen Volksgruppe, Vertreibung von 3,5
Millionen Mitbürgern, insbesonders aber Ermordung von 241.000 Menschen
gerichtsanhängig zu machen. Zur
Verfolgung tschechischer Mörder von Sudetendeutschen ist es allerdings nötig,
jenes Gesetz vom 8.Mai 1946 aufzuheben, das all jene Tschechen straffrei
stellt, die nach dem Krieg Angehörige der ungarischen oder deutschen
Volksgruppe gepeinigt oder ermordet haben Wie
bald also wird der erste tschechische Mörder an Sudetendeutschen vor ein
tschechisches Gericht gestellt? Positive
Aussichten - oder vielleicht doch nicht? Gilt das tschechische Recht vielleicht
auch in Zukunft nicht für die Verbrechen an den Sudetendeutschen? Wie
steht es um ein europäisches Rechtsbewußtsein der Tschechen, wie steht es
tatsächlich um ihre EU-Reife? Immerhin
hat die diesbezügliche Resolution des Europäischen Parlaments deutlich gemacht,
daß Europa dabei ist, die Ereignisse der Nachkriegszeit im Sinne der
Gerechtigkeit aufzuarbeiten Wir
warten auf Antwort, aus der
tschechischen Republik und vom Ballhausplatz! 11.05.01 |